Allgemeine Geschäftsbedingungen - Bagger Monkey eine Marke der Lichtenberg & Lichtenberg GbR
Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Geschäftsbeziehungen und liegen allen Angeboten zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Leistung gelten die AGB als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Geschäftspartners dessen Bestellung ausführen. Aufträge und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherung von Eigenschaften. Abbildungen, Maße, Gewichte und Farbtöne in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Wir behalten uns technisch erforderliche oder für die Formgestaltung dringend notwendige Änderungen vor.
Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als solche erklärt werden. Überschreitungen des Kostenvoranschlages bis zu 15% behalten wir uns bei notwendigen Arbeiten ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers vor.
Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind, Besonderheiten sind dem Angebotstext zu entnehmen.
Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nicht enthalten im Preis ist die Versicherung sowie sonstige Nebenkosten wie zum Beispiel Zölle. Diese gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach erfolgter Warenlieferung mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Zahlungen sind erst bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können. Bei Nichtzahlung innerhalb der auf der Rechnung gegebenen Frist berechnen wir ab dem darauffolgenden Tag 8 % Verzugszinsen. Zahlung kann per Überweisung oder PayPal erfolgen. Rechnungskürzungen sind untersagt.
Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, soweit eine solche erteilt wird, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigabe sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist versandt wurde oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten und die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. auch bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens - auch innerhalb eines Lieferverzuges - von der Erfüllung unserer Liefer- bzw. Leistungspflicht. Dauern diese Ereignisse jedoch länger als 1 Monat oder wird unsere Leistung infolge dieser Ereignisse unmöglich, haben beide Parteien das Recht, für den noch nicht erfüllten Teil von dem Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Verpflichtung frei, entstehen daraus keine Schadensersatzansprüche. Auf diese Umstände können wir uns nur bei unverzüglicher Benachrichtigung des Käufers berufen. Wenn dem Besteller wegen einer von uns verschuldeten Lieferverzögerung Schaden entstanden ist, beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf Ersatz des Verzögerungsschadens, sofern die Lieferverzögerung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, auf einen Betrag in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, berechnet vom Wert des Teils der Lieferung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, jedoch höchstens 15 % des Lieferwertes. Hierüber hinausgehende Entschädigungsansprüche und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen unfrei auf Rechnung des Bestellers. Der Versand erfolgt, sofern keine Versandvorschriften vom Besteller gegeben sind, nach unserem besten Ermessen ohne Gewähr für den billigsten und schnellsten Weg. Transportschäden sind unverzüglich zu melden und werden gegen Vorlage der Schadensanerkennung des Frachtführers ersetzt.
Rücklieferung
Eine Rücknahmepflicht der ordnungsgemäß gelieferten Teile besteht grundsätzlich nicht. Verbindlich bestellte Angebote sind ausdrücklich als Sonderbeschaffung zu sehen. Sollten wir uns trotzdem bereit erklären, bestellte und mangelfreie Teile zurückzunehmen, muss die Ware sicher verpackt innerhalb von 8 Tagen, und nicht später, dann erlischt das Angebot, mit Rechnungs- und Lieferscheinkopie eingehen. Für Einlagerungs- und Verwaltungskosten machen wir mindestens 20 % des Teilewertes, sowie alle entstandenen Frachtkosten vom Rücklieferer übernommen werden. Speziell gefertigte, extra beschaffte Ware aus dem Ausland sind generell ohne Rücknahme oder instandgesetzte Teile können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Für Verlust und Beschädigung zurückgelieferter Ware haftet der Kunde.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung unserer Lieferanten und Leistungen beim Besteller. Sichtbare Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Feststellung. Den Mangel bei der Ablieferung hat der Besteller nachzuweisen. Die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt ein Jahr oder nach eventuellen AGB der jeweiligen Hersteller. Für Gebrauchtteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Reparaturen verjähren die Gewährleistungsansprüche binnen eines halben Jahres nach Abnahme der Werkleistung. Die Gewähr erstreckt sich bei Reparaturen und Instandsetzungen auf die einwandfreie handwerkliche Ausführung sowie auf Maßhaltigkeit und Erhaltung der Festigkeit und Tragfähigkeit der instand gesetzten Fahrzeugteile. Bei Warenlieferungen leisten wir Gewähr für Fehlerfreiheit nach dem jeweiligen Stand der Technik. Werden bei der Montage von Aufbauten oder sonstigen
Bauteilen in fremder Werkstatt Mängel an unseren Arbeiten festgestellt, sind wir vor Fortsetzung der Montage zum Zweck der Beseitigung der Mängel zu verständigen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten oder sonstigen Nachteile zu Lasten des Bestellers. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer bzw. ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche schließen wir aus, wie auch die Haftung für Folgeschäden. Bei Rücknahme der Ware bestimmen wir die Art und Weise des Transportes.
Unternehmerrückgriff
Wenn der Besteller die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so stehen dem Besteller gegen uns Sachmangelhaftungsansprüche nachfolgender Maßgabe zu: War der Käufer zur Rücknahme der verkauften Sachen verpflichtet, sind wir innerhalb angemessener Frist zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sofern und soweit der Besteller zur Minderung verpflichtet war, mindert sich der Kaufpreis entsprechend. Der Rückgriffsanspruch besteht allein, soweit neu hergestellte Sachen betroffen sind. Der Besteller kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten. Der Besteller hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Rügeobliegenheiten des Bestellers nach § 377 HGB bleibt hiervon unberührt. Sonstige und weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadessersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Wurde eine wesentliche Vertragspflicht durch uns verletzt, haften wir nur für den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, abzusichern. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur endgültigen Gutschrift des Kaufpreises bzw. der Saldoforderung auf unserem Konto. Bei laufender Rechnung sichert der Eigentumsvorbehalt unsere Saldoforderung und bleibt insoweit auch an bezahlten Einzellieferungen bestehen. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Im Falle der Weiterveräußerung von Vorhalts Ware werden uns bereits jetzt die daraus gegenüber den Kunden entstehenden Forderungen bis zur Höhe und zur Sicherung unserer jeweiligen Forderung abgetreten. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Verarbeitung und Verbindung unserer Ware mit anderen Erzeugnissen erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum an der von uns gelieferten Ware hierdurch, so wird bereits jetzt vereinbart, dass wir an den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen Miteigentum erwerben. Die daraus entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Bruchteil, der dem Rechnungsbetrag unserer Ware im Verhältnis zum Wert des entstandenen Gegenstandes entspricht. Die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung wird jedoch schon jetzt in Höhe des eben genannten Bruchteils an uns abgetreten. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so kann der Besteller hinsichtlich des überschießenden Betrages die Freigabe von Sicherungsgegenständen verlangen. Die Forderung des Käufers aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits heute zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns abgetreten, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Bei schuldhaftem Verstoß des Käufers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
Erfüllungsort
Für alle aus den Lieferungen und Leistungen sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Dresden als Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Dresden.
Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Dresden als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Unser Kunde und wir verpflichten uns für diesen Fall, die unwirksame Klausel gemäß § 315 BGB unter Beachtung der wirtschaftlichen Billigkeit dem anzupassen, was als beiderseitige Sicherheit gemäß diesen Bedingungen gewollt war.
Stand 02/2023